Klaus Stuttmann Karikaturen - Animationen
http://www.behinderten-forum.de/innenministerium-brandenburg-verletzt-die-menschenrechte-t210024,start,40.htm
Das ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit
Freitag, 26. Oktober 2012
Klaus Stuttmann Karikaturen - Animationen
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Das ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit
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Das ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit
Samstag, 30. Juni 2012
Grundrechte EINKLAGEN
SO WEIT SIND WIR GEKOMMEN, DASS MAN GRUNDRECHTE EINKLAGEN MUSS (BVerwG 3 PKH 5.12.), EIN FIESEN CHARAKTER HAT DER STAAT (nach Heinz Erhardt).
1990 Antrag auf Rehabilitierung vom DDR - Unrecht
2010 Erste Entscheidung, natürlich negativ (ein befangener Anwalt) - Ablehnung der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.
2012 Zweite Entscheidung, die berufsrechtliche Rehabilitierung wird vom IM auch negativ festgelegt. - Nichtzulassung einer Revision - Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, wird wahrscheinlich im September 2012 entschieden.
Der Staat kann sich nicht daran gewöhnen, das hier das GG herrscht, das schon seit 22 Jahren, die allumfassende Herrschaft des Staates ist vorbei, die Grundrechte sind nicht zu ignorieren!!!
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-...html#post76615
ABLEHNUNG EINER VERFASSUNGSBESCHWERDE
Politikforum: Politik sind wir - kritische Diskussionen zu politischen Themen > Politik und Gesellschaft in Deutschland > Geschichte
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
Donnerstag, 28. Juni 2012
Der Kläger ist geistig verwirrt
Der Kläger ist geistig verwirrt - diese Darstellung wird angestrebt.
http://www.politik-sind-wir.de/f7/me...tml#post76888:
Das Verwaltungsgericht Potsdam versucht das Bundesverwaltungsgericht für das IM Brandenburg in seinem Sinn zu beeinflussen. 27.06.2012
"Sehr geehrte Frau Richterin Dr. Achenbach,
... sofern Sie sich auf eine weitere Klage von Herrn Raschke zum Aktenzeichen: VG 11 K 921/12 beziehen, kann ich ihnen nur mitteilen, dass ich in dieser Angelegenheit nicht bevollmächtigt bin und auch keine Kenntnis des entsprechenden Vorgangs habe.
Bei Rückfragen stehe ich ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"
Rechtsanwalt
____________________________________________
SO WEIT SIND WIR GEKOMMEN, DASS MAN GRUNDRECHTE EINKLAGEN MUSS, EIN FIESEN CHARAKTER HAT DER STAAT. (nach Heinz Erhardt)
Sonntag, 17. Juni 2012
Über meine
Verfahrensweisen der Auseinandersetzung mit dem Staat (Brandenburg,
Deutschland?) möchte ich informieren.
Themen:
- Grundrechte
-
Rehabilitierung vom DDR Unrecht, Wende, Bürgermeister, arbeitslos und
behindert
-
Rechtsanwälte,
Zeugen
- Klagen
gegen den Staat
Menschenwürde hat eine zentrale Wertigkeit im GG.
2012 - es ist jetzt natürlich soweit, man muss die Menschenwürde einklagen.
Dazu könnte ich mir Pressearbeit vorstellen.
Es geht um Klagen und Beschwerden gegen den Staat.
Einige Informationen können sie von folgenden Personen erhalten:
Jürgen Mauss Tel. 03304 4250 220 in Oberkrämer
0176 6136 77 40 oder
Marion Raschke, Ehefrau bis 2001 03304 562118 Marion.Raschke1@gmx.de
und
mein zukünftiger Rechtsanwalt hat weitergehende Informationen:
(vieles
bringt man schon durcheinander, entschuldigen sie)
Weitere Zeugen und Rechtsanwälte können dann noch benannt werden. ...
"Ärger
mit dem Staat
(IM
Brandenburg)
Wo
ist meine Würde geblieben? Verletzungen Artikel 1.1 GG"
Seit
1990 stelle ich schon immer wieder einen Antrag auf Rehabilitierung
vom DDR - Unrecht, es wird mir ständig
abgelehnt.
Seit
2007 klage ich mit Unterbrechung, jetzt liegt die Klage vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Informationen
stehen im Internet:
zum
Beispiel - Unrechtsstaat?:
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/page11.html#post74026
Über
eine Unterstützung wäre
ich wirklich dankbar.
Aus
meinem Lebenslauf:
Wende
1989 - Bürgermeister 1990-1993
arbeitslos
seit 1992, (nebenberuflich BM) nervlich fertig - Unfall 1996,
schwerbehindert Arbeitsunfähigkeitsrente
- keine Rehabilitierung vom DDR Unrecht
"Das
Recht auf Leben und die Würde des Menschen sind unantastbare
Grundrechte und Grundwerte."
Nervlich
am Boden, weil ich nicht vom DDR Unrecht rehabilitiert werde, es
wurde erst 2010 entschieden, natürlich abgelehnt, ein befangener
Anwalt hatte dazu beigetragen, die Rehabilitierung war aber schon
1990 beantragt!
- ärztliches
Gutachten, die Schäden
heilen einfach nicht.
-
Klage wegen Körperverletzung gegen das IM
-
Lebenslauf 2012
Der Anhang sowie weitere Daten können auf Anforderung auch gleich geschickt werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Joachim
Raschke
Bahnstraße
28
16727
Velten
achim.raschke@googlemail.com
Geschäftstelle 3. Senat
Bundesverwaltungsgericht
Geschäftstelle 3. Senat
04107 Leipzig
22.06.2012
Aktenzeichen: BVerwG 3B 18.12 -
Beispiel, die Auswahl erfolgte fast zufällig.
Punkt 8. Abschließend wird auf den letzten Punkt des Schreibens des Beschwerdegegners vom 7. Juni 2012 Bezug genommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der dort zitierten Entscheidung, Aktenzeichen 5 B 144/91, den folgenden Rechtssatz aufgestellt: Eine Verweisung des Rechtsstreites nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG ist nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist. Der Beschwerdegegner sagt dazu lapidar, dies sei vorliegend nicht der Fall. Wenn aber das Verwaltungsgericht Potsdam selbst in seinem Urteil schreibt, die Entscheidung über den vierten Antrag des Klägers obliege den Verfassungsgerichten und sogar die einschlägigen Normen für die Zuständigkeiten benennt, hat es die Klage diesbezüglich zu verweisen. Ganz offensichtlich begehrte der Kläger Entscheidungen über mehrere Klageansprüche. die das Verwaltungsgericht im Wege der Klagehäufungzusammen verhandelte. Dies darf aber nicht dazu führen, dass bezüglich eines einzelnen Klageanspruchs die verfahrensrechtlichen Normen nicht eingehalten werden.
Rechtsanwalt
Geschäftstelle 3. Senat
04107 Leipzig
22.06.2012
Aktenzeichen: BVerwG 3B 18.12 -
Beispiel, die Auswahl erfolgte fast zufällig.
Punkt 8. Abschließend wird auf den letzten Punkt des Schreibens des Beschwerdegegners vom 7. Juni 2012 Bezug genommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der dort zitierten Entscheidung, Aktenzeichen 5 B 144/91, den folgenden Rechtssatz aufgestellt: Eine Verweisung des Rechtsstreites nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG ist nur dann geboten und zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, unzulässig ist. Der Beschwerdegegner sagt dazu lapidar, dies sei vorliegend nicht der Fall. Wenn aber das Verwaltungsgericht Potsdam selbst in seinem Urteil schreibt, die Entscheidung über den vierten Antrag des Klägers obliege den Verfassungsgerichten und sogar die einschlägigen Normen für die Zuständigkeiten benennt, hat es die Klage diesbezüglich zu verweisen. Ganz offensichtlich begehrte der Kläger Entscheidungen über mehrere Klageansprüche. die das Verwaltungsgericht im Wege der Klagehäufungzusammen verhandelte. Dies darf aber nicht dazu führen, dass bezüglich eines einzelnen Klageanspruchs die verfahrensrechtlichen Normen nicht eingehalten werden.
Rechtsanwalt
DDR Unrecht im Jahre 1972 und die Lügen des Staates (Innenministerium 2012)
In dem laufendem Verfahren zur verwaltungs- und berufsrechtlichen Rehabilitierung, beantragt 1990. Es geht um Grundrechtsverletzungen in der DDR,
speziell um DDR Unrecht im Jahre 1972, mein Leben wurde damit besiegelt und ich war abgestempelt.
Wir hatten ja alle keine Ahnung bei der Wende, so hatten wir die Rehabilitierung 5 X hintereinander beantragt, damals gab es noch keine Unterschiede - wie verwaltungsrechtliche und berufsrechtliche, wer weiß was man sich jetzt noch alles noch einfallen lässt.
Ewig hatte man gewartet, bis überhaupt etwas passierte, das DDR Unrecht wird nicht freiwillig anerkannt, aber Motivationen hatte ich 1989 für die Wende genug.
NEIN, man versuchte das Unrecht herunter zu spielen, immer wieder legte man dar, in der DDR gab es wirklich kein Unrecht, ich frage mich manchmal in welchem Film ich bin.
Zunächst ging es mir um die berufliche Rehabilitierung, Verfahren 2012!
2. weil der Staat sehr geschickt mit der Auswahl der Rehabilitierungsverfahren ist, muss ich jetzt die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung noch einmal einklagen, vorher hatte ich einen befangenen RA, der hatte mir das Verfahren verlieren lassen. Jetzt muss ich das neue Verfahren voll bezahlen.
Die Regierung gestaltet es so kompliziert, dass keiner mehr durchsieht.
Hoffentlich kann ich mit der öffentlichen Darstellung etwas aufklären, denn schon die Unklarheit ist eine bewusste Irreführung der Behörden (des Staates) gegenüber der Allgemeinheit.
Gruß Achim
Wir hatten ja alle keine Ahnung bei der Wende, so hatten wir die Rehabilitierung 5 X hintereinander beantragt, damals gab es noch keine Unterschiede - wie verwaltungsrechtliche und berufsrechtliche, wer weiß was man sich jetzt noch alles noch einfallen lässt.
Ewig hatte man gewartet, bis überhaupt etwas passierte, das DDR Unrecht wird nicht freiwillig anerkannt, aber Motivationen hatte ich 1989 für die Wende genug.
NEIN, man versuchte das Unrecht herunter zu spielen, immer wieder legte man dar, in der DDR gab es wirklich kein Unrecht, ich frage mich manchmal in welchem Film ich bin.
Zunächst ging es mir um die berufliche Rehabilitierung, Verfahren 2012!
2. weil der Staat sehr geschickt mit der Auswahl der Rehabilitierungsverfahren ist, muss ich jetzt die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung noch einmal einklagen, vorher hatte ich einen befangenen RA, der hatte mir das Verfahren verlieren lassen. Jetzt muss ich das neue Verfahren voll bezahlen.
Die Regierung gestaltet es so kompliziert, dass keiner mehr durchsieht.
Hoffentlich kann ich mit der öffentlichen Darstellung etwas aufklären, denn schon die Unklarheit ist eine bewusste Irreführung der Behörden (des Staates) gegenüber der Allgemeinheit.
Gruß Achim
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